Die Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH („AL Trust“) nimmt als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft für die von ihr verwalteten Sondervermögen eine Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften wahr. Die Mitwirkungspolitik der AL Trust gem. § 134b AktG in der ab dem 01.01.2020 anwendbaren Fassung orientiert sich an folgenden Maßgaben:
1.
Die Ausübung von Aktionärsrechten erfolgt bei den verwalteten Publikumsfonds (OGAW) sowie den Spezial-AIF im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie, bei der Wachstum und Ertrag der jeweiligen Aktie im Vordergrund stehen. Die AL Trust nimmt die Stimmrechtsausübung aus Aktien gegenwärtig selbst wahr, indem sie Hauptversammlungen besucht, oder sie beauftragt einen Stimmrechtsvertreter, dem sie Weisungen für die Ausübung erteilt. Zukünftig wird ein externer Dienstleister mit der Stimmrechtsausübung beauftragt, wobei sich die AL Trust vorbehält, die Stimmrechte in Einzelfällen selbst auszuüben.
Die AL Trust übt keine Aktionärsrechte aus ETF oder OGAW aus, in die indirekt über Sondervermögen investiert wird und die nicht von der AL Trust verwaltet werden; die jeweiligen Rechte, insbesondere die Stimmrechte, werden von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften im Interesse der verwalteten Sondervermögen wahrgenommen (vgl. dazu die Auflistung im Anhang).
Allgemein werden Stimmrechte im ausschließlichen Interesse der Anleger unter Berücksichtigung der „Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen“ des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. ausgeübt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere grundsätzlichen Informationen zur Abstimmungspolitik. Zusätzlich berücksichtigen wir soziale und ökologische Belange bei unseren Entscheidungen, soweit dies im Rahmen einer effizienten Unternehmensführung möglich ist. Dabei bedient sich die AL Trust zukünftig der Unterstützung des externen Dienstleisters BMOGAM (Bank of Montreal Global Asset Management). Deren Leitlinien zur Stimmrechtsausübung werden mit unseren eigenen Grundsätzen abgeglichen und jährlich überprüft.
2.
Die AL Trust überwacht wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften in Bezug auf Strategie, finanzielle und nichtfinanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance unter Mitwirkung von BMOGAM. Die AL Trust wertet dabei im Rahmen wirtschaftlich angemessener Ressourcen insbesondere öffentlich zugängliche Informationen aus.
3.
Der Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Portfoliogesellschaft, deren Aktien unmittelbar in von der AL Trust verwalteten Sondervermögen gehalten werden, erfolgt durch die Abstimmung auf Hauptversammlungen bzw. den Dialog mittels des externen Dienstleisters BMOGAM für Zwecke der Einflussnahme auf die Einhaltung von ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance) in Form des Responsible Engagement (Einflussnahme auf die Unternehmensleitung).
4.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären findet nur ausnahmsweise und einzelfallbezogen statt, z.B. durch persönliche Gespräche.
5.
Die AL Trust hat Maßnahmen zur Identifizierung und Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zum angemessenen Umgang implementiert.
Stand Dezember 2019