Der demographische Wandel und der Fachkräftemangel haben bewirkt, dass sich Unternehmen mehr als je zuvor Gedanken darüber machen müssen, wie sie für Mitarbeiter attraktiv werden bzw. bleiben. Die betriebliche Fürsorge – eine Kombination aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) – kann dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor sein.
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Der Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer oder Lebensversicherer einen Gruppenversicherungsvertrag und somit ist die externe Ebene zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen geregelt. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer hat dabei auf die vereinbarten Versicherungsleistungen einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen. Es muss dann noch die interne Ebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Es ist ratsam eine klare arbeitsrechtliche Regelung für die bAV und bKV zu schaffen, um somit die Transparenz für alle Beteiligten zu erhöhen. Regelungsbedarf besteht vor allem im Bezug auf die folgenden Fragen: