AIRbag: Beitragsbefreiung nach Bedarf

Ein Airbag, der dann aufgeht, wenn man ihn braucht – damit auch in entgeltfreien Zeiten für die Mitarbeitenden unserer Kunden ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Die Hallesche bietet dem Arbeitgeber in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eine besondere Lösung – den bKV-AIRbag als „Zusatzvereinbarung“ zum Versicherungsvertrag.

Was genau heißt das?

Bei der Hallesche lassen Arbeitgeber in entgeltfreien Zeiten aufgrund von Elternzeit, Bezug von Krankengeld und Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz die Beitragszahlung unverändert weiterlaufen. Dadurch entfällt der Verwaltungsaufwand, der mit dem Abmelden und erneutem Anmelden verbunden ist, für den Arbeitgeber und auch für die Hallesche. Die Verwaltungskostenersparnis geben wir an den Arbeitgeber weiter.

Sobald die Beitragsanteile für entgeltfreie Zeiten mehr als 5 % der gesamten jährlichen bKV-Beiträge betragen, ist der Arbeitgeber dank unseres AIRbags bestens geschützt. Denn dieser geht auf, damit der Arbeitgeber gegenüber einem separaten Tarifbaustein (wir rechnen hierfür fiktiv mit einem jährlichen Mehrbeitrag von 5 %) immer im Vorteil bleibt.

Vom bKV-AIRbag profitieren
  • Der Arbeitgeber hat in einem Kalenderjahr für entgeltfreie Zeiten mehr als 5 % der jährlichen Beitragssumme Ihres bKV-Vertrags weitergezahlt?
  • Dann meldet er uns das spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres.
  • Die Differenz verrechnen wir mit Ihrem Beitrag zu Beginn des auf die Meldung folgenden Jahres.
Unterlagen zum Download

Beratungsblatt AIRbag

Zusatzbedingungen AIRbag bKV

Formular Meldung entgeltfreier Zeiten bKV 

FAQ AIRbag


Wir sind ausgezeichnet!


Melden Sie jetzt Ihre entgeltfreien Zeiten ganz einfach online