Ein Airbag, der dann aufgeht, wenn man ihn braucht – damit auch in entgeltfreien Zeiten für die Mitarbeitenden unserer Kunden ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Die Hallesche bietet dem Arbeitgeber in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eine besondere Lösung – den bKV-AIRbag als „Zusatzvereinbarung“ zum Versicherungsvertrag.
Bei der Hallesche lassen Arbeitgeber in entgeltfreien Zeiten aufgrund von Elternzeit, Bezug von Krankengeld und Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz die Beitragszahlung unverändert weiterlaufen. Dadurch entfällt der Verwaltungsaufwand, der mit dem Abmelden und erneutem Anmelden verbunden ist, für den Arbeitgeber und auch für die Hallesche. Die Verwaltungskostenersparnis geben wir an den Arbeitgeber weiter.
Sobald die Beitragsanteile für entgeltfreie Zeiten mehr als 5 % der gesamten jährlichen bKV-Beiträge betragen, ist der Arbeitgeber dank unseres AIRbags bestens geschützt. Denn dieser geht auf, damit der Arbeitgeber gegenüber einem separaten Tarifbaustein (wir rechnen hierfür fiktiv mit einem jährlichen Mehrbeitrag von 5 %) immer im Vorteil bleibt.