Entlastung für Seele und Geldbeutel.
Welche Pflegeleistungen werden erstattet und wie finanziert?
Sie als Unternehmen entscheiden, mit welchem Budget Ihre Mitarbeitenden unterstützt werden. Der monatliche Höchsterstattungsbeitrag, den Ihre Beschäftigten als Pflegeperson
1 pro Pflegefall (Pflegegrad 2 und höher) erhalten, richtet sich nach der gewählten Stufe.
Weil die Leistungen anderer Kostenträger schnell aufgebraucht sind und häufig nicht ausreichen, sorgt unser Pflegebudget für zusätzliche finanzielle Entlastung, um diese und weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
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- Pflegehilfsmittel
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tages-/Nachtpflege
- Fahrdienst
- Grundpflege
- Hausnotrufanlage
- Psychosoziale Beratung
- Persönliche Pflegeberatung vor Ort
1 Pflegeperson eines nahen Angehörigen (u. a. Eltern, Kinder, Schwieger- und Großeltern, Ehegatten oder Partner und deren Kinder) ist, wer für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage wöchentlich, pflegt.
2 50 % Budgetzuschuss für
24-Stunden-Pflegehilfen.
Bis zu 125 € des Budgets
für Besorgungen, Einkäufe,
Wohnungsreinigung,
Pflege der Wäsche und
soziale Betreuung.
Ein Zeichen an Ihre Mitarbeitenden.
Wenn Ihre Beschäftigten selbst zum Pflegefall werden (Pflegegrad 2 und höher), können Sie mit der Einmalzahlung die finanziellen Sorgen mindern.
Ist ein Arbeitsunfall die Ursache, verdoppelt sich die Einmalzahlung.