Krankentagegeld für Mediziner
NEU! Für die KT-Absicherung von niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten gelten ab sofort 80 % der Umsatzerlöse als Bemessungsgrundlage für das versicherbare Krankentagegeld (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).