Krankentagegeld für Freiberufler & Selbstständige

Krankentagegeld: Länger krank und trotzdem alles gut abgedeckt.


Längere Krankheit = weniger Einkommen? Nein, danke!

Viele Ausgaben laufen trotz Krankheit weiter: Kredite, Miete, Lebenshaltungskosten, Kinderbetreuung, Vereinsbeiträge und vieles mehr. 

Für Freiberufler (Tarif FKT) und Mediziner (Tarif MKT) stehen spezielle Karenzstufen zur Verfügung. Weitere Karenzstufen können über den Tarif KT versichert werden.

Hinweis zum Nettoeinkommen

Als Nettoeinkommen für Selbstständige und Freiberufler gilt 80 % des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus dieser selbstständigen Tätigkeit (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).


Ihre Vorteile

  •  Absicherung des gewohnten Netto-Einkommens bei längerer Krankheit.
  • Bei einer Selbstständigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit ist die Absicherung mit einem Krankentagegeld bereits ab dem 22. Krankheitstag möglich (bei freiberuflichen Medizinern bereits ab dem 15. Krankheitstag).
  • Die Auszahlung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung, solange die Arbeitsunfähigkeit vorliegt  auch für Sonn- und Feiertage.
  •  Steuerfreie Auszahlung des Krankentagegeldes.

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Bedingungen & Tarife


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