Die Effektivkostenquote zeigt, wie sich die Gesamtkosten auf die Anlagerendite der Fondsrente auswirken. Dabei wird die Zeit bis zum Rentenbeginn betrachtet. Bei der Berechnung wird unterstellt, dass die angenommene jährliche Wertentwicklung der Fondsrente bis zum Rentenbeginn unverändert bleiben.
Zu den Gesamtkosten zählen die Abschluss- und Vertriebskosten, die übrigen einkalkulierten Kosten und die Fondskosten der ausgewählten Fonds. Transaktionskosten, die innerhalb der Fonds anfallen, gehen ebenfalls in die Quote ein. Das gleiche gilt für sog. Performance Fees.
Erhält der Fonds Rückvergütungen, geben wir diese derzeit zu 100 % als Überschüsse an unsere Kunden weiter. Das reduziert grundsätzlich die effektiven Fondskosten im Vertrag. Versicherer dürfen diese Überschüsse in der Effektivkostenquote jedoch nur bei Produkten der bAV und der 3. Schicht berücksichtigen. Bei der Basisrente und bei Riesterverträgen dürfen sie nicht angesetzt werden.