
Nach der aktuellen Rechtslage im Bereich Datenschutz sind Unternehmen, die Ziel einer Cyberattacke waren, bei denen also beispielsweise Daten von Kunden gestohlen oder von Unbefugten eingesehen wurden, verpflichtet, die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden umfassend zu informieren.
Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, die wegen einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung geltend gemacht werden. Mitversichert sind auch die Kosten für die Rechtsberatung zu Informationspflichten, für die Benachrichtigung betroffener Dateninhaber sowie für die Beauftragung eines externen Call-Centers zur Beantwortung von Rückfragen.
Versicherungsschutz besteht für auch für immaterielle Schäden und Bußgelder einer Datenschutzbehörde.