Vermögensschaden-Haftpflicht

"Dafür stehe ich mit meinem guten Namen" ist nicht nur eine Werbefloskel - für Ihre freiberuflich tätigen Kunden ist es Realität. Wenn ein Käufer mit einer Dienstleistung unzufrieden ist, kann er versuchen, Ihren Kunden haftbar zu machen.

 

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Wann Ihre Kunden eine Vermögensschaden-Haftpflicht benötigen:
  • Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt gegen die finanziellen Folgen von Fehlern bei der Berufsausübung.
  • Sie ist eine spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung für Personen und Institutionen, die fremde Interessen wahrnehmen, beraten, urteilen, berichten, beurkunden, vermitteln oder begutachten.

Beispiele:

Fühlt sich ein Auftraggeber durch Ihren Kunden oder einem seiner Mitarbeiter finanziell geschädigt, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Die Gesetzgebung und vor allem die Rechtsprechung nehmen grundsätzlich eher die Position der Verbraucher ein und haben damit ein gewisses Anspruchsdenken nachhaltig gestärkt. Das wirkt sich gerade auf die Haftung der freien Berufe und der Personen aus, die eine "Kopf-Dienstleistung" erbringen.


Wir sind ausgezeichnet!

 


TIPP:

Einige Berufsgruppen - wie Rechtsanwälte und Notare - sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen.


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