Schäden an Photovoltaikanlagen können hohe Kosten verursachen – gleichzeitig bleiben Erlöse aus dem Stromverkauf aus oder es fallen Fremdstrombezugskosten an, weil nicht erwirtschafteter Strom zugekauft werden muss.
Wir zahlen Ihren Kunden:
- Die notwendige Reparatur
- Die Wiederbeschaffungskosten bis zum vollen Neuwert bei Totalschäden oder abhandengekommenen Geräten oder Teilen.
- Summarisch mitversichert gelten attraktive Kostenpositionen mit 10 % der Versicherungssumme, mindestens 25.000 € und maximal 250.000 €:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
- Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
- Feuerlöschkosten und Schadensuchkosten
- Sachen im Gefahrenbereich
- Bei Photovoltaikanlagen, die anteilig oder vollständig Strom für die Eigennutzung bereitstellen, gelten Mehrkosten für Fremdstrombezug bis 1.000 € mitversichert.
- Mitversicherung des Technologiefortschrittes bis 20 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 5.000 €. Wir tragen also die Wiederbeschaffungskosten für die Nachfolgegeneration der Photovoltaikanlage, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.
Viele Risiken für Photovoltaikanlagen:
Photovoltaikanlagen sind ständig vielen Gefahren ausgesetzt, seien sie technischer, menschlicher oder elementarer Natur – hier nur einige Beispiele
- Zerstörung der Wechselrichter durch Blitzschlag
- Totalverlust durch Feuer im Dachstuhl
- Kurzschluss an der Verkabelung durch Marderbiss-Schäden
- Diebstahl der Photovoltaikmodule oder auch Vandalismus, wenn beispielsweise Unbekannte mit gezielten Steinwürfen die Photovoltaikmodule zerstören