Direktversicherung statt vL
Empfehlen Sie Ihren Kunden auf eine klassische Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (vL) zu verzichten und statt dessen in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Vorteil: Da die Einzahlungen in die bAV aus dem Bruttoeinkommen erfolgen, können Ihre Kunden fast das Doppelte investieren. Unterm Strich bleibt das gleiche Nettogehalt.
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Zu den Verkaufshilfen
Potential nutzen - ohne Mehraufwand
- Die Umwandlung von vL ist eine attraktive Möglichkeit, in die betriebliche Altersversorgung zu investieren und gleichzeitig die bei klassischer Verwendung der vL fälligen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.
- Voraussetzung hierfür ist, dass
- keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen und
- die üblichen Bedingungen zur Entgeltumwandlung erfüllt sind.
- Die vL erhöhen das zu versteuernde Einkommen und unterliegen somit
- der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen, sowie ggf. dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.
- Der Vorteil bei der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG für Arbeitnehmer:
- Steuern werden erst bei Bezug der Rente fällig. Die Versteuerung erfolgt mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
- Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erst zu diesem Zeitpunkt fällig.