Direktversicherung statt vL

Empfehlen Sie Ihren Kunden auf eine klassische Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (vL) zu verzichten und statt dessen in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Vorteil: Da die Einzahlungen in die bAV aus dem Bruttoeinkommen erfolgen, können Ihre Kunden fast das Doppelte investieren. Unterm Strich bleibt das gleiche Nettogehalt.

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Zu den Verkaufshilfen

 
Potential nutzen - ohne Mehraufwand
  • Die Umwandlung von vL ist eine attraktive Möglichkeit, in die betriebliche Altersversorgung zu investieren und gleichzeitig die bei klassischer Verwendung der vL fälligen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.
  • Voraussetzung hierfür ist, dass
    • keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen und
    • die üblichen Bedingungen zur Entgeltumwandlung erfüllt sind.
  • Die vL erhöhen das zu versteuernde Einkommen und unterliegen somit
    • der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen, sowie ggf. dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.
  • Der Vorteil bei der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG für Arbeitnehmer:
    • Steuern werden erst bei Bezug der Rente fällig. Die Versteuerung erfolgt mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
    • Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erst zu diesem Zeitpunkt fällig.

Die beschreibbaren Rahmenverträge sind hier verfügbar!

Digitale Vertragsverwaltung mit fin4u

Diesen Vertrag können unter anderem Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers in fin4u verwalten.

Weitere Informationen 


Ausgezeichnet abgesichert!

Zahlreiche Ratings und Rankings bestätigen: Unsere betriebliche Altersversorgung ist erstklassig!


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