Direktzusage (inkl. GGF-Versorgung)

Die Direktzusage ist aufgrund flexibler Gestaltungsoptionen ideal für Gesellschafter-Geschäftsführer und Besserverdienende. Höhe der Rente, Beginn der Zahlung oder Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz lassen sich bei einer Direktzusage individuell festlegen. 

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Zu den Verkaufshilfen

 
Allgemein
  • Flexible Lösungen und hohe Versorgungsleistungen insbesondere für GGF sowie Fach- und Führungskräfte
  • Versorgungsleistungen können als Rente oder als Kapital zugesagt werden.
  • Zusage und Absicherung einer garantierten Rentensteigerung während der Rentenbezugszeit möglich

Unsere Top-Produkte für die Direktzusage
  • Smarte Rente (HR20)
  • Moderne flexible Rente (AR15, AR25)
  • Moderne klassische Rente (AR10, AR20)

Für den Arbeitgeber
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken
  • Die Beiträge sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben.
  • Mitarbeiterbindung wird gestärkt

Für den Arbeitnehmer
  • Steuerfreie Einzahlung über die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG hinaus möglich
  • Besteuerung der Leistungen erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
  • Lebenslange Altersrente
    • Auch Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich.
  • Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an gesetzlich unverfallbar.

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