Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbständige, unabhängige Einrichtung. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Deshalb ist das Geld Ihrer Kunden dort besonders gut aufgehoben. Die Alte Leipziger Pensionskasse ist eine 100%ige Tochter der Alte Leipziger Leben.
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Zu den Verkaufshilfen
Allgemein
- Steuerfreie Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) möglich
- Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der BBG West – gegebenenfalls beitragspflichtige Leistungen im Rentenbezug
- Kompetentes bAV-Know-how mit langjähriger Erfahrung der Alte Leipziger
Für den Arbeitgeber
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Die Beiträge zur Pensionskasse sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben.
- Keine Bilanzberührung, kein Gutachten, keine Pensionsrückstellungen
- Mitarbeiterbindung wird erhöht
- Keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein, da die Alte Leipziger Pensionskasse Mitglied in der Protektor Lebensversicherungs-AG (Sicherungsfonds für die Lebensversicherer) ist.
Für den Arbeitnehmer
- Besteuerung der Leistungen erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
- Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an gesetzlich unverfallbar.
- Arbeitgeberwechsel – kein Problem
- Der Arbeitnehmer kann die Pensionskassenversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, privat mit eigenen Beiträgen finanzieren oder beitragsfrei ruhen lassen.
- Lebenslange Altersrente
- Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich
- Bedarfsgerechte Absicherung durch Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung