Hier haften Haus- und Grundbesitzer:
Als Haus- und Grundbesitzer hat Ihr Kunde die Pflicht, seinen Besitz in sicherem, für andere Personen ungefährlichem Zustand zu halten. Falls sich doch jemand verletzt, haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen.
- Im Winter kommt es in der Nacht zu starkem Glatteis. In den frühen Morgenstunden rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg aus.
- Ein morscher Ast beschädigt geparkte Autos.
- Das Licht im Hausflur ist defekt. Ein Besucher stolpert und bricht sich den Arm.
- Im Frühjahr fegt ein starker Sturm Dachziegel auf geparkte Autos.
- Ein Brand greift auf ein benachbartes Haus über.
- Der Abwasserkanal auf dem Grundstück ist verstopft. Die Abwässer dringen in den Keller der Mieter ein.
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer als…
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Leasingnehmer
- Nutznießer
- Personen, die im Auftrag des VN verschiedene Aufgaben rund um dessen Haus- und Grundbesitz erledigen, z. B.:
- Verwaltung
- Reinigung
- Beleuchtung und
- Sonstige Betreuung der Grundstücke
- Familienangehörige des VN oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Aufgaben übernehmen, sind ebenfalls mitversichert.
Was ist versichert?
- Haus- und Grundstücksbesitzer haben die Pflicht für die Verkehrssicherheit zu sorgen.
- Verletzt der VN diese Pflichten und kommt jemand zu schaden,
- prüft die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten,
- wird unberechtigte Ansprüche abwehren und
- berechtigte Ansprüche befriedigen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Wahlweise 5 Mio. € oder 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres höchstens das Zweifache dieser Summe.