Cyber Gewerbe
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Wichtiger Hinweis

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte am 15.03.2022 eine Sicherheitswarnung bezüglich Software-Produkten des Herstellers Kaspersky. Darin wird empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.

Da es sich jedoch gerade bei Anti-Virus-Software um einen sehr wichtigen Bestandteil der IT-Sicherheit handelt, sollte eine Umstellung sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um Funktions- oder Sicherheitseinbußen zu vermeiden. Keinesfalls sollte eine vorhandene Virenschutzsoftware abgeschaltet werden, bevor eine gleichwertige Alternative installiert ist. Denn würden IT-Sicherheitsprodukte (also insbesondere Virenschutzsoftware) ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Schaden, dessen Eintritt auf die Ausnutzung von Kaspersky-Produkten durch staatliche oder staatlicherseits instrumentalisierte Akteure zurückzuführen ist, Auswirkungen auf den Versicherungsschutz die Folge sein können.

Bei Fragen können Sie sich gerne an fhs-cyber@alte-leipziger.de wenden.

Mischbetrieb

Mischbetrieb
Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn die Geschäftstätigkeit mehrere Betriebsarten umfasst. Die umsatzstärkste Betriebsart wird als Hauptbetrieb und die übrigen Betriebsarten als Nebenbetriebe eingegeben. Es können maximal zwei Nebenbetriebe eingegeben werden.

Beispiele: Schuhhandel mit integriertem Café, Hotel mit angeschlossenem Bootsverleih, Kfz-Handel inklusive Kfz-Werkstatt.

Risikodaten
Hauptbetrieb

Beschreibung
Tragen Sie, sofern erforderlich, ergänzende Angaben zur Tätigkeit ein.

Jahresnettoumsatz
Es ist maximal ein Jahresnettoumsatz von 10.000.000 € zulässig.

.000 €
Allgemeine Risikofragen

Gemeinsame Nutzung der IT-Infrastruktur
Sofern das Unternehmen die IT-Infrastruktur gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Unternehmen nutzt, ist diese Frage mit "Ja" zu beantworten.
Grundsätzlich können nur vollständige IT-Infrastrukturen versichert werden. Im Falle einer gemeinsamen IT-Nutzung mit anderen Unternehmen müssen diese mitversichert werden (1 IT = 1 Cyber-Police).

Mitversicherte Unternehmen / Tochterunternehmen
Bitte beachten Sie, dass für Betriebsstätten und IT-Systeme (z.B. Server, Produktions-/Vertriebsniederlassungen, Läger) ausschließlich Versicherungsschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Sofern weitere Unternehmen bzw. Tochterunternehmen in Deutschland mitversichert werden sollen, ist für diese ebenfalls die Betriebsart und der Umsatz anzugeben.
Nicht hierzu zählen Filialen. Diese sind als weitere Wagnisanschrift bei den Antragsdaten einzugeben.

Vorschäden

Vorschäden
Bitte geben Sie an, wie viele Schäden im Zusammenhang mit einer Informationssicherheitsverletzung in den letzten 5 Jahren entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere:

- Verluste, Änderungen, Löschung oder Sperrung elektronischer Daten durch Cyber - Angriffe oder Schadsoftware

- Angriffe auf oder Eingriffe in die IT - Systeme

- Betriebsunterbrechungen aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung

- Cyber - Erpressung

- Schädigung Dritter und Datenschutzverletzungen aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung

Informationssicherheitsverletzung
Sofern der Verdacht besteht, dass das Unternehmen oder die Praxis aktuell von einer Informationssicherheitsverletzung (z.B. Hackerangriff) betroffen sein könnte, kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden, da die Unvorhersehbarkeit des Schadeneintritts (Voraussetzung für die Versicherbarkeit) nicht gegeben ist.