Cyber Ärzte & Heilberufe
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Wichtiger Hinweis

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte am 15.03.2022 eine Sicherheitswarnung bezüglich Software-Produkten des Herstellers Kaspersky. Darin wird empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.

Da es sich jedoch gerade bei Anti-Virus-Software um einen sehr wichtigen Bestandteil der IT-Sicherheit handelt, sollte eine Umstellung sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um Funktions- oder Sicherheitseinbußen zu vermeiden. Keinesfalls sollte eine vorhandene Virenschutzsoftware abgeschaltet werden, bevor eine gleichwertige Alternative installiert ist. Denn würden IT-Sicherheitsprodukte (also insbesondere Virenschutzsoftware) ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Schaden, dessen Eintritt auf die Ausnutzung von Kaspersky-Produkten durch staatliche oder staatlicherseits instrumentalisierte Akteure zurückzuführen ist, Auswirkungen auf den Versicherungsschutz die Folge sein können.

Bei Fragen können Sie sich gerne an fhs-cyber@alte-leipziger.de wenden.

Kooperations-/Unternehmensform

Anzahl der Personen
Geben Sie an, wie wiele Ärzte bzw. Heilberufler in der Praxis tätig sind. Andere Angestellte (z.B. Arzthelferinnen) zählen hier nicht dazu.

Beispiel
Praxis mit drei Zahnärzten. Hier sind folgende Angaben zu machen:
Anzahl Personen: 3
Für jede Person sind dann Tätigkeit, Beschäftigungsform und Tätigkeitsumfang auszuwählen:
1. Facharzt Zahnmedizin, Inhaber, 76% - 100%
2. Facharzt Zahnmedizin, Angestellter, 76% - 100%
3. Facharzt Zahnmedizin, Angestellter, 51% - 75%

Bei mehr als 10 Ärzten bzw. Heilberuflern wählen Sie bitte auf der Produktauswahl das Produkt Cyber Gewerbe aus.

Fachrichtung(en) / Heilberuf(e)

1. Fachrichtung / Heilberuf

Beschreibung
Tragen Sie, sofern erforderlich, ergänzende Angaben zur Tätigkeit ein.










Vorschäden

Vorschäden
Bitte geben Sie an, wie viele Schäden im Zusammenhang mit einer Informationssicherheitsverletzung in den letzten 5 Jahren entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere:

- Verluste, Änderungen, Löschung oder Sperrung elektronischer Daten durch Cyber - Angriffe oder Schadsoftware

- Angriffe auf oder Eingriffe in die IT - Systeme

- Betriebsunterbrechungen aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung

- Cyber - Erpressung

- Schädigung Dritter und Datenschutzverletzungen aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung

Informationssicherheitsverletzung
Sofern der Verdacht besteht, dass das Unternehmen oder die Praxis aktuell von einer Informationssicherheitsverletzung (z.B. Hackerangriff) betroffen sein könnte, kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden, da die Unvorhersehbarkeit des Schadeneintritts (Voraussetzung für die Versicherbarkeit) nicht gegeben ist.