Werkverkehr
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Risikodaten

Versichert ist der mit eigenen auf den VN zugelassenen oder geliehenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchgeführte Transport von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräten, die zu eigenen unternehmerischen Zwecken im Werkverkehr befördert werden.

Gewerbsmäßige Beförderungen gegen Entgelt sind im Rahmen der Werkverkehr-Versicherung nicht versicherbar. Dieses Interesse kann über unsere Verkehrshaftungs-Versicherung eingedeckt werden.

Die Fahrzeuge gelten ohne Kennzeichen-nennung versichert. Die Transportmittel müssen die erforderliche Eignung für die Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter besitzen. Zugfahrzeug und Anhänger bilden eine Einheit. Anhänger sind nur im angekoppelten Zustand versichert.

Als Ladungsmaximum gilt der höchste Ladungswert, der auf einem Fahrzeug bzw. Anhänger geladen ist.

Das Tagesmaximum stellt den Ladungswert aller Fahrzeuge dar, die an einem Tag gleichzeitig im Einsatz sind. Bitte beachten Sie, dass das Tagesmaximum dem Ladungswert aller eingesetzten Fahrzeuge entspricht.

Das Widerrufsrecht entfällt und Versicherungsschutz besteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer.

Vorschäden