Pferdehalter-Haftpflicht - Privatperson
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Privatschutz für Privatpersonen

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Versicherungsnehmer

Angaben zum Pferd

Teilnahme an Rennen
Unter Rennteilnahme verstehen wir die Teilnahme an allen Arten von Pferderennen, auch Hindernisrennen und Vielseitigkeitsprüfungen (Militaryreiten), jedoch nicht Springturniere.

Gnadenbrotpferd
Als Gnadenbrotpferde gelten Tiere, die aufgrund Alters oder Erkrankung nicht beritten werden. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit dem Reiten oder der Verwendung als Zugtier.

Pony
Ein Pony ist ein Pferd mit einem Stockmaß von maximal 1,48 m.


Vorschäden

Vorschaden
Alle Vorschäden des zu versichernden Risikos sind anzugeben, wenn diese zu einer Entschädigung (> 0 Euro) geführt haben oder führen werden.

Hierbei ist die gesamte Vertragslaufzeit des Vorvertrages bis Versicherungsablauf zu berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner der Vertriebsdirektion.

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