Unfall - Privatperson
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Privatschutz für Privatpersonen

Unfallversicherung

Versicherte Person

Beruf
Bitte geben Sie den tatsächlich ausgeübten Beruf (nicht erlernten) der versicherten Person an.

Für Minderjährige, die sich nicht in einer beruflichen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit befinden, wählen Sie bitte "Kinder - ohne Beruf" aus.

Für Volljährige, die sich nicht in einer beruflichen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit befinden, wählen Sie bitte "Schüler/ Studenten" aus.


Vorerkrankungen
Wurden bei der zu versichernden Person wegen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit oder Krebs (Brustkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumor, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs, Prostatakrebs) in den letzten 3 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet?

Vorerkrankungen
Sofern bei der zu versichernden Person wegen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit oder Krebs (Brustkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumor, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs, Prostatakrebs) in den letzten 3 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet wurden, kann kein Versicherungsschutz gewährt werden, auch nicht mit weiterer Gesundheitsprüfung. Es kann keine Angebotserstellung/ Berechnung erfolgen!
Hatte die versicherte Person in den letzten 3 Jahren Nachsorgeuntersuchungen aufgrund einer der aufgeführten Erkrankungen, ist jedoch in keiner aktiven ärztlichen Behandlung (behandlungsfrei und erhält auch keine Medikamente), kann Versicherungsschutz gewährt werden.


Vorschäden

Vorschaden
Alle Vorschäden des zu versichernden Risikos sind anzugeben, wenn diese zu einer Entschädigung (> 0 Euro) geführt haben oder führen werden.

Hierbei ist die gesamte Vertragslaufzeit des Vorvertrages bis Versicherungsablauf zu berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner der Vertriebsdirektion.


Grundschutz

Invaliditätsleistung
Zahlung eines Kapitalbetrags bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität). Die Höhe des Betrags bemisst sich an dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme.

Unfallrente ab 50 %
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % wird eine lebenslange Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.

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